Aktuelles
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27.03.2013
Gute Nachrichten für alle Markeninhaber, die bei der Sicherung der neuen, generischen Top Level Domains (gTLD) keine Fehler machen wollen. ![]() Zusammen mit dem Domain-Registrar HEXONET haben wir ein Dienstleistungspaket geschnürt, das Ihnen den extrem komplexen und zeitaufwändigen Prozess komplett abnimmt und somit sicherstellt, dass Ihre Markennamen auch nach der Erweiterung des Domain-Raumes geschützt werden. Unser Angebot umfasst neben der Interessensbekundung und der Vorregistrierung bis hin zur Beantragung der Domains sowie der Überwachung sämtlicher Verfahrensschritte auch professionelle Unterstützung bei der Abklärung von Markenrechten. Um der Dienstleistung eine geeignete Präsentations-Plattform zu bieten, hat die INDECA eine neue Homepage mit den neuesten technischen Raffinessen entworfen. Das Responsive Webdesign wurde mit .Net umgesetzt und passt sich automatisch an unterschiedliche Endgeräte an. Nähere Informationen zu unserem Leistungspaket finden Sie im Netz unter ngtld.domainexperten.de
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12.03.2013
Komfortabel und schnell, mit allen erforderlichen Daten versehen, können Kunden mit wenigen Mausklicks die gewünschte Gasdruckfeder konfigurieren. ![]()
Der Gasdruckfedern Konfigurationsassistent verfügt über 8 Filter die jeweils voneinander abhängig sind. Bereits nach der Angabe von vier Pflichtfiltern wird die Trefferliste automatisch geladen und angezeigt. Die nachfolgenden Filter werden automatisch inhaltlich eingeschränkt. Die Trefferliste und die Werte eines Filters werden angepasst sobald ein Filter verändert wird. Über den integrierten Shop-Link wird der Kunde direkt in den Fibro-Onlineshop zum konfigurierten Produkt geleitet. Die neue Konfigurator wurde an das Indeca CMS angebunden. Weitere Informationen unter gasdruckfedern.fibro.de ![]()
01.01.2013
Die GAC, die Vertretung der Länder innerhalb der ICANN, hat jetzt seine Warnungen zu den new gTLD Bewerbungen veröffentlicht (keine formalen Widersprüche). ![]() Das Recht wurde dem GAC im Rahmen des Bewerbungsprogramms für neue TLDs zugesprochen, um diesen Gelegenheit zu geben, auf ggfs. problematische Bewerbungen frühzeitig hinzuweisen (z.B. im Konflikt mit nationaler Gesetzgebung). ICANN verweist in dem Zusammenhang darauf, dass es in den meisten Fällen darum geht, dass weitere Informationen oder Erklärungen zu den Bewerbungen angefragt werden. Die Bewerber sollten sich also mit den entsprechenden Regierungsstellen in Verbindung setzen. Es wurden 242 Warnungen an 145 Strings ausgesprochen. Australien hat mit 129 die meisten Warnungen ausgesprochen, Deutschland sprach 20 Warnungen aus. Entgegen der allgemeinen Erwartungen wurden keine Warnungen an die Adult Bewerbungen ausgesprochen (.sex, .gay etc) Warnungen erhielten Bewerber für regionale TLDs (z.B. .africa), die ihr Bewerbung ohne Befürwortung der jeweiligen Regierung eingereicht haben. Auch Markeninhaber erhielten Warnungen, nicht ganz überraschend für regionale Bezeichnungen wie .swiss, .patagonia, .delta (Nigeria), aber auch für das wettbewerbsverzerrende Besetzen generischer Begriffe wie .baby durch Johnson & Johnson, .beauty durch L’Oréal oder .app/.book durch Amazon. Viele der Warnungen zeigen auf, wie die problematisch gesehenen Faktoren beseitigt werden können. So regt die Bundesregierung gegenüber den Bewerbern für .gmbh an, dass geprüft werden sollte, dass Bewerber für eine .gmbh Domain auch tatsächlich eine “Gesellschaft mit beschränkter Haftung” nach Recht Deutschlands, Österreichs, der Schweiz oder Leichtensteins sind. Weiterhin sollen die Bewerber dafür auch in der Haftung stehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch Warnungen an .city, .hotel und .hotels sowie .reise und .reisen gerichtet. Für .reise wird z.B. ein Gerichtsstand in Deutschland gefordert. Gut für die Bewerber: Das ICANN-Regelwerk erlaubt, dass Bewerber mit einer Warnung binnen 21 Tage ihre Bewerbung zurückziehen können und sie erhalten 80% der 185.000 USD Gebühren zurück. Quelle: adressblog.de ![]() zurück 1 weiter |
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